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Neben den üblichen Problemen mit denen sich ein Ahnenforscher gewöhnlicherweise herumschlagen muss, wie beispielsweise fehlende oder lückenhafte Kirchbucheintragungen oder die teilweise schier unmöglich scheinende Überwindung des toten Punktes, gibt es bei der Ahnenforschung in Ostfriesland und Friesland einige Besonderheiten, die es unbedingt zu beachten gilt, da man sonst unweigerlich zu völlig falschen Forschungsergebnissen gelangen wird.
Die ostfriesische Namensgebung:
Jeder Ahnenforscher, der schon einmal nach Familien aus Ostfriesland geforscht hat wird mir beipflichten, dass die Tücken in der ostfriesischen Namensgebung häufig zu Problemen führen können, neben denen alle anderen Schwierigkeiten bisweilen fast harmlos wirken. In Ostfriesland gab es die patronymische Namensgebung und so war es üblich, dass der Vater seinen Vornamen an seine Kinder als deren Familiennamen weitergab. Die Kinder von einem Harm Janssen werden also den Familiennamen Harms tragen. Die Kinder von einem Gerd Hinrichs dementsprechend den Namen Gerdes. Es ist bei der Forschung also demnach darauf zu achten, dass der Familienname einer Person zu dem Vornamen des Vaters passt. Bei der Vergabe der Vornamen gab es ebenfalls eine Grundregel. So erhielten die Söhne die Vornamen ihrer Großeltern, zunächst den des Großvaters väterlicherseits, der nächste Sohn den Namen des Großvaters mütterlicherseits. Bei den Töchtern verhielt es sich entsprechend. Waren dann die Namen der Großeltern vergeben, folgten die Namen der Urgroßeltern. Wieder zunächst die der väterlichen Linien, dann die der mütterlichen.
Dies alles wäre ja noch recht einfach wenn diese Regeln denn auch immer eingehalten würden. So wurde auch gerne mal der Familienname der Mutter von den Kindern übernommen, wenn diese zum Beispiel gesellschaftlich höher gestellt war als die Familie des Vaters. Auch die Reihenfolge bei der Namensvergabe für die Kinder wurde oft nicht eingehalten oder gänzlich außer Acht gelassen wenn die Kinder etwa den Namen des Taufpaten oder eines kürzlich verstorbenen Verwandten erhalten haben. Ehefrauen haben nach der Heirat grundsätzlich ihren Geburtsnamen behalten, wurden aber gelegentlich mit Familiennamen auch unter dem Patronym, also dem Vornamen ihres Ehemannes genannt.
Einige Ostfriesen haben auch zwischenzeitig oder sogar dauerhaft einen völlig anderen Familiennamen angenommen. Dies galt besonders für der Zeit nach dem 18.8.1811. An diesem Tag wurde das kaiserliche Dekret von Napoléon erlassen, dass sich alle Ostfriesen einen festen Familiennamen zuzulegen und diesen an ihre Kinder weiterzugeben haben. Der Wortlaut dieses Dekrets leutete: " Diejenigen unserer Unterthanen der Departments des vormaligen Holland, der Rheinmündungen, der Scheldemündungen und der Arrondissements von Breda, welche bis jetzt keinen Familiennamen und bestimmten Vornamen haben, sind verbunden, einen im Jahre der Publication des gegenwärtigen Decrets anzunehmen und davon bei den Beamten des Civilstandes der Commune wo sie wohnen, Anzeige zu thun". Wenngleich sich viele Ostfriesen grundsätzlich an dieses Dekret hielten und sich einen neuen Familiennamen zulegten, wurde dieser neue Name jedoch nur sporadisch in den Kirchenbüchern und im täglichen Gebrauch genannt.
Es gab allerdings auch bereits vor dem Jahr 1811 einige Familien in Ostfriesland mit festem Familiennamen, die jedoch ebenfalls oft nicht mit angegeben wurden. Ein Hinrich Ubben Osterkamps konnte somit in den Kirchenbüchern durchaus ausschließlich als Hinrich Ubben genannt werden.
Eine Übersicht aller festen Familiennamen in meinem Stammbaum finden Sie hier >>>
Für eine ausführliche Beschreibung der ostfriesischen Namensgebungen sowie fundierte Informationen über die Ahnenforschung in Ostfriesland im allgemeinen empfehle ich einen Besuch bei www.genealogie-forum.de
© 2008 by Marcus Reichel MR Letzte Aktualisierung 27.01.2008 |