Bemerkungen:
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Namensgebungen:
" Johann Gerdes Ufkes" im Heiratseintrag im Jahr 1835 sowie im Geburtseintrag der Tochter Meta Ufkes im Jahr 1844, im Heiratseintrag der Tochter Meta Ufkes im Jahr 1877 und im Sterbeeintrag der Tochter Meta Ufkes im Jahr 1915.
" Johann Janssen Ufkes" im Sterbeeintrag im Jahr 1888.
Bereits vor 1811 war es möglich, dass Kinder zusätzlich zu ihrem eigenen Vornamen auch sowohl den Vor- als auch den Nachnamen des Vaters oder der Mutter erhalten haben. Es ist daher nicht eindeutig geklärt, ob Jann Gerdes Ufkes tatsächlich bereits mit dem Nachnamen " Ufkes" geboren wurde oder ob dieser Name erst nach 1811 von seinem Vater und damit auch von Jann Gerdes Ufkes selbst als fester Nachname angenommen wurde.
Da er im Geburtseintrag jedoch mit " Jann Gerdes" genannt ist und die Nachnamen in Taufregistern normalerweise nie mit angegeben wurden, liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei " Gerdes" tatsächlich um einen Zwischennamen handelt und Ufkes der Nachname ist.
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