Bemerkungen:
Weitere Namensgebungen:
"Schwantje Harms Röttgers" im Heiratseintrag im Jahr 1835.
" Schwantje Harms Röttger" im Geburtseintrag der Tochter Maria Janssen Düseler im Jahr 1842.
" Schwaantje Harms Röttger" im Heiratseintrag der Tochter Maria Janssen Düseler im Jahr 1869.
" Schwaantje Harms Röttgers" im Sterbeeintrag im Jahr 1896.
" Schwaantje Röttgers" im Sterbeeintrag der Tochter Maria Janssen Düseler im Jahr 1905.
Die Weisung, dass die Ostfriesen feste Nachnamen tragen sollten wurde mit dem kaiserlichen Dekret Napoleons vom 18.8.1811 festgelegt. Da Schwantje Harms bereits im April 1811 geboren wurde, ist es wahrscheinlich, dass sie noch nach den Regeln der patronymischen Namensgebung benannt wurde und der
Familienname " Röttgers" erst
kurze Zeit später von der Familie angenommen wurde.
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